Archiv für Oktober, 2006

Umsteigen und sparen: Kredit umschulden

Derzeit sind die Zinsen noch niedrig. Als Kreditnehmer hat man die Möglichkeit, umzuschulden und sich langfristig günstigere Zinsen zu sichern. Wann lohnt sich eine Umschuldung? Je höher der Kreditbetrag ist und je länger die restliche Laufzeit des bisherigen Kedits, desto höher die Ersparnis.

Kunden, die einen Ratenkredit haben, können leicht wechseln. Nach sechs Monaten können sie ihren alten Kredit mit einer Frist von drei Monaten kündigen und ein günstigeres Angebot annehmen.

Ein günstiges Angebot finden Sie unter www.ratenkredite-info.de

Besonders bei Baufinanzierungen ist eine Umschuldung für die Kreditnehmer lohnend. Sind seit Auszahlung des Darlehen zehn Jahre vorüber, kann mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden. So können Haus- und Wohnungseigentümer leicht Zinsen von mehreren zehntausend Euro sparen.

Wenn Sie Geld für Ihre Immobilie durch eine Umschuldung einsparen möchten ist persönliche Beratung gefragt. Kostenlose diskrete Hilfe vom Experten gibt es unter der Rufnummer 0800 5665738.

3,3% p.a. durch Zinserhöhung für Visa-Card Guthaben

Ab 15.11.2006 Zinserhöhung für Visa-Card Guthaben auf starke 3,3% p.a.

Nähere Informationen zu diesem Angebot finden Sie unter: www.girokonto-info.de

Die Deutsche Kreditbank AG (DKB) erhöht zum 15.11.2006, erneut die Guthabenverzinsung für Visa-Card Guthaben.

Ab diesem Zeitpunkt werden Guthaben auf der Visa-Card bis auf weiteres mit 3,3 % p.a. verzinst.

Die Geldanlage auf der Visa-Card ist damit eine ernstzunehmende Alternative für das bekannte Tagesgeld. So erhalten Kunden der DKB auf ihre Guthaben oft mehr Zinsen als bei vielen Anbietern von Tagesgeldkonten.

Vorrausetzung für den Erhalt einer Visa-Card ist die Eröffnung eines kostenfreien Girokonto bei der DKB. (DKB Cash)

Für bestehende Kunden der DKB kann es sich auch lohnen eine zweite Visa-Card zu beantragen. Diese ist auf besonderen Antrag ebenfalls kostenlos erhältlich.

breite Aufklärung von 8,4 Mio. Privatversicherten

Nachfolgend die aktuelle Pressemitteilung des PKV-Verbandes:

PKV kündigt breite Aufklärung ihrer 8,4 Mio. Privatversicherten an

Zu dem heute vorgelegten Referentenentwurf zur Gesundheitsreform erklärt der Vorsitzende des PKV-Verbandes Reinhold Schulte:

In ihrem Bestreben, um jeden Preis einen politischen Kompromiss für die Gesundheitsreform zu finden und damit die Fortsetzung der Großen Koalition nicht zu gefährden, will die Bundesregierung nach dem vorliegenden Referentenentwurf die fatale Entscheidung treffen, die Privatversicherten mit dramatischen Beitragssteigerungen zu belasten. Sie plant Eingriffe, die das funktionierende Sicherungssystem der PKV aushöhlen werden:

Die heute privat Versicherten sollen einen Basistarif mit gesetzlich vorgeschriebenen, nicht kostendeckenden Höchstpreisen subventionieren.

Der Referentenentwurf fordert geradezu zum Vorteilshopping zu Lasten der PKV-Versicherten heraus, indem beispielsweise Nichtversicherte jederzeit wieder in den Basistarif zurückkehren können und der Selbstbehalt gemß der erwarteten Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen optimiert werden kann. Solche Anreize zur individuellen Vorteilsmaximierung auf Kosten der Versichertengemeinschaft hält kein Versicherungssystem aus.

Die heute schon Versicherten sollen gezwungen werden, die Beibehaltung der Rechte aus den Alterungsrückstellungen bei Unternehmenswechsel nachzufinanzieren egal, ob sie wechseln wollen oder nicht. Allein der daraus resultierende Beitragsanstieg beläuft sich laut Bundesfinanzministerium auf bis zu 36 Prozent und müsste vor allem von den Nicht-Wechslern finanziert werden.

Die Bundesregierung soll eine Rechtsverordnungskompetenz für die konkrete Ausgestaltung des PKV-Basistarifs erhalten. Damit schafft sie die Voraussetzungen für eine künftig staatsgelenkte PKV, aus der mit wenigen Folgeeingriffen eine GKV gemacht werden kann. Damit wäre dann die Bürgerversicherung umgesetzt.

Nach dem mehrmals verschobenen Start des äußerst umstrittenen Gesundheitsfonds auf das Jahr der nächsten Bundestagswahl muss man sich die Frage stellen, welche der Reformmaßnahmen auch tatsächlich wie geplant umgesetzt werden. Da die Änderungen zur PKV dagegen schon 2008 in Kraft treten sollen, liegt die Vermutung nahe, dass das nachhaltigste Ergebnis dieser Gesundheitsreform vor allem die faktische Abschaffung der PKV sein wird.

Die Bundesregierung ignoriert die verfassungsrechtlichen Grenzen dieser Eingriffe. Der Referentenentwurf bestätigt unsere Befürchtungen, dass die Bundesregierung sich für den Weg in Gleichmacherei und Staatsmedizin entschieden hat. Wir werden unsere Versicherten ab heute in einer umfassenden Kampagne über die Konsequenzen der geplanten Regelungen der Großen Koalition aufklären. Die Bundesregierung muss sich auf eine Klagewelle der Versicherten und der Unternehmen einstellen. so Schulte.

Neue Beitragsbemessungs- und Pflichtversicherungsgrenzen

In der Sitzung des Bundestages am 9. Oktober 2006 hat der Bundestag die Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2007 festgesetzt.

Die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung bleibt in den alten Bundesländern gleich. Sie beträgt, 63.000,00 Euro pro Jahr. In den neuen Bundesländern steigt die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung auf 54.600,00 Euro.

Die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) wird für das Jahr 2007 auf 47.700,00 Euro festgelegt.

Durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze kommt es in der gesetzlichen Krankenversicherung zu einer Mehrbelastung, da mehr an Beitrag zu bezahlen ist. Freiwillig Versicherte sollten prüfen, ob der Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung möglich ist. Durch den Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung lassen sich oft einige hundert Euro, in machen Fällen sogar einige tausend Euro Beitrag im Jahr einsparen.

Versicherungssteuererhöhung 2007

Zum 1. Januar steigt wie die Mehrwertsteuer auch die Versicherungssteuer von 16 auf 19 Prozent. Die komplette Versicherungssteuer führen die Versicherer an die Finanzämter ab.

Lediglich die Lebens- und Rentenversicherungen sowie die Krankenversicherungen sind hiervon ausgenommen. Auf diese Versicherungsarten entfällt keine Versicherungssteuer. Durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer wird es jedoch auch indirekt die private und gesetzliche Krankenversichung treffen, da Leistungen der privaten Krankenversichungen auch von der Mehrwertsteuer belastet sind. Beitragserhöhungen für die private Krankenversicherung sind die Folge.

Versicherte sollten ihre bestehenden Sachversicherungen prüfen und erwägen einen anderen Versicherer zu wählen. So lassen sich schnell auch neben der zusätzlichen Belastung durch die Versicherungs- und Mehrwertsteuererhöhung auch sonst manch Euro einfach einsparen. Eine vorzeitige Kündigung von Versicherungsverträgen wegen der Versicherungssteuererhöhung ist jedoch ausgeschlossen.

Riester-Rente

Die staatlich geförderte Zusatzrente, die so genannte Riester-Rente, bietet private Altersversorgung auf zwei Wegen. Zum einen gibt es Zulagen, zum anderen Steuererleichterungen. Für die meisten Bürger ist die Riester Rente ein attraktives Angebot. Bis Oktober 2006 wurden bereits ca. 6,5 Millionen Riester Renten abgeschlossen.

Konto überzogen: Rechtzeitig in Ratenkredit umschulden

Ein Ratenkredit ist meist günstiger als eine dauerhafte Inanspruchnahme des Dispositionskredites.

Während Zinssätze für Dispokredite von Girokonten derzeit zwischen 8 und 15 Prozent liegen, betragen die Zinsen für Ratenkredite zwischen günstigere 4 und 6 Prozent. Bei einer Überziehung des vereinbarten Disporahmen des Girokontos kommen oft noch einmal 4 bis 5 Prozent Strafzins dazu.

Beim Umschulden muss allerdings die Kreditrate richtig gewählt werden. Sie darf nur so hoch sein, wie langfristig auch aufgebracht werden kann.

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EU-Vermittlerrichtlinie kommt Sie endlich 2007 ?

Jeder braucht Sie doch kaum einer traut ihnen… den Finanzberatern und Versicherungsvertretern.

In den vergangenen Jahrzehnten hat der Gesetzesgeber durch aktive Lobbywirtschaft der Versicherungswirtschaft, versäumt entsprechende Zulassungsbeschränkungen für den Verkauf von Versicherungen durchzusetzen.

Durch die von der Europäischen Union schon seit Jahren geforderten Umsetzung der Vermittlerrichtlinie, wird es hoffentlich gelingen in Deutschland das Ansehen des Versichungsvermittlers und Finanzberaters zu verbessern.

Es wird dann nur noch von geprüften und registrierten Vermittlern mit einigen wichtigen Zulassungsvorraussetzungen möglich sein entsprechende Produkte zu vermitteln.

Nebenberufliche Vermittler und schwarze Schafe werden dann keine Chance mehr haben dauerhaft Ihre Kunden oft falsch zu versichern.

Umschuldung bei der Baufinanzierung kann teuer werden

BGH-Urteil erlaubt hohe Ablösesummen

Wer einen Kredit aufgenommen hat und von günstigeren Zinsen profitieren will, kann sein Darlehen umschulden. Doch Vorsicht - Banken lassen sich das zum Teil teuer bezahlen. Wer sich nicht sicher ist, ob die hohe Ablösesumme rechtswidrig ist, findet Rat bei den örtlichen Verbraucherzentralen.

Geld sparen in der privaten Krankenversicherung

Wer privat krankenversichert ist, kann kräftig sparen: durch die Vereinbarung eines höheren Selbstbehaltes, durch Leistungsverzicht oder durch Tarifwechsel. Selbstständige zahlen ihren Beitrag allein - im Gegensatz zu Arbeitnehmern hier übernimmt der Chef fast die Hälfte. Eine höhere Eigenbeteiligung kann sich durchaus lohnen. Wer als Versicherter einen höheren Anteil seiner Krankheitskosten selbst übernimmt, den belohnen die privaten Krankenversicherer mit niedrigeren Beiträgen.

Eine Höhere Selbstbeteiligung auf bis zu 1.000 Euro jährlich rechnet sich meist. Zudem erhalten Leistungsfrei gebliebene Mitglider der privaten Versicherung oft eine Beitragsrückersattung. Also wenn die leistungen im Rahmen der Selbstbeteiligung im Kalenderjahr geblieben sind.

Auch können Sie durch eine Tarifumstellung auf niedrigere Leistungen sparen. Anstatt des Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus und die Chefarztbehandlung auf Standartleistungen umstellen.

Einige Versicherer bieten auch an auf den Zahnschutz zu verzichten. Dies kann durchaus sinnvoll sein, wenn man eh schon die Dritten trägt.

Viele Versicherer bieten oft preiswertere Paralleltarife, mit vergleichbarem Leistungsinhalt wie bei Alttarifen an. Wer bereits Kunde ist, kann dann in einen meist günstigeren Paralleltarif wechseln. Nach § 178 ff. des Versicherungsvertragsgesetzes hat man als Kunde ein Recht auf einen Wechsel.

Doch Vorsicht, oft ist keine Rückkehr mehr zu den alten Tarifen nach einer Umstellung mehr möglich. Am besten man lässt sich durch einen spezialisierten Versicherungsmakler oder einen Versicherungsvertreter der entsprechenden Gesellschaft ausführlich beraten.

Informationen und Beratung zur “private Krankenversicherung

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