Archiv für Januar, 2008

Änderungen betriebliche Altersversorgung 2009

Die betriebliche Altersversorgung ab dem 01. Januar 2009

- unbefristete Sozialabgabenfreiheit der Entgeltumwandlung -

dem Änderungsentwurf des “Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung” des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wurde auch vom Bundesrat am 30.11.2007 zugestimmt. Die folgenden Gesetzesänderungen werden zum 01. Januar 2009 in Kraft treten.

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Beitragsbemessungsgrenze 2008

Ab diesem Jahr gelten wieder neue Beitragsbemessungsgrenzen die allerdings noch die Zustimmung vom Bundesrat brauchen. Die Angabe erfolgt also unter Vorbehalt.

Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung / Pflegeversicherung
Versicherungspflichtgrenze:
Ost und West: 4.012,50,- € pro Monat bzw. 48.150,- € pro Jahr

Beitragsbemessungsgrenze:
Ost und West: 3.600,- € pro Monat bzw. 43.200,- € pro Jahr

Um in die private Krankenversicherung wechseln zu können muss man seit dem 01.01.2008 die Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten haben.
Diese Änderung betrifft, bis auf wenige Ausnahmen, nicht die: Selbständigen, Freiberufler und Beamte bei diesen Personengruppen ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung unabhängig vom Einkommen weiterhin möglich.

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