Änderungen betriebliche Altersversorgung 2009

Die betriebliche Altersversorgung ab dem 01. Januar 2009

- unbefristete Sozialabgabenfreiheit der Entgeltumwandlung -

dem Änderungsentwurf des “Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung” des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wurde auch vom Bundesrat am 30.11.2007 zugestimmt. Die folgenden Gesetzesänderungen werden zum 01. Januar 2009 in Kraft treten.

1. Sozialversicherungsfreiheit* der Entgeltumwandlung

*Beiträge zu einer bAV durch Entgeldumwandlung waren gemäß §1 Abs. Nr. 4 und 9 i.V.m. §4 SvEV und gemäß §14 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. §115 SGB IV bis zum Rechtsstand vom 30.11.2007 bis zum 31.12.2008 in bestimmten Grenzen von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit.)

Die Entgeltumwandlung bleibt zeitlich unbefristet sozialabgabenfrei. (gilt für Verträge nach §3 Nr.63 EStG sowie für Verträge nach §40 b EStG, die aus Sonderzahlungen finanziert werden.) Dadurch ist die betriebliche Altersversorgung noch interessanter und die Entgeltumwandlung wird so attraktiv wie nie zuvor.

2. Absenkung des Mindestalters für die gesetzliche Unverfallbarkeit

Für alle arbeitgeberfinanzierten Versorgungen, die ab dem 01. Januar 2009 zugesagt werden, wird das Mindestalter des Versorgungsberechtigten für die Unverfallbarkeit vom Alter 30 auf 25 herabgesetzt.
Für Versorgungen, die nach dem 31.12.2000 und vor dem 01.01.2009 erteilt wurden, gilt weiterhin die alte Regelung. Für diese Versorgungszusagen tritt jedoch unabhängig von der Altregelung die Unverfallbarkeit ab dem 01.01.2014 ein, wenn das 25. Lebensjahr vollendet ist (Übergangsregelung).

Die weitere Voraussetzung für die gesetzliche Unverfallbarkeit (fünf Jahre Zusagedauer) bleibt unverändert bestehen.

3. Absenkung des steuerlichen Mindestalters bei Pensionszusagen

Das Mindestalter für die Bildung von steuerlich wirksamen Pensionsrückstellungen nach §6 a EStG bei Pensionszusagen wird für ab dem 01.01.2009 erteilte Versorgungszusagen von 28 Jahre auf 27 Jahre herabgesetzt.

4. Absenkung des steuerlichen Mindestalters bei Unterstützungskassen

Zuwendungen an Unterstützungskassen können bei Versorgungszusagen die ab dem 01.01.2009 erteilt werden, bereits für Arbeitnehmer ab Vollendung des 27. Lebensjahres als abzugsfähige Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Bis zum 31.12.2008 ist dies erst ab Vollendung des 28. Lebensjahres möglich.



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18 Kommentare

  1. Lisa on Januar 14th, 2008

    Ausnahmsweise mal schlechte Änderungen…

  2. Girokonto on Januar 18th, 2008

    Lese ich da Ironie in deinem Post? ;)

  3. Torsten on Januar 19th, 2008

    Ich finde, wir Deutschen lassen uns seit Jahren schon viel zu viel gefallen und es wird mal Zeit, dass ein Ruck durchs Volk geht. Wenn auch ein anderer als Roman Herzog ihn sich vorgestellt hat.
    Agenda 20/10, Nullrunden bei Renten und Löhnen, unsoziale Hartz - Reformen, deren Erfinder sich auf Firmenkosten mit Prostituierten vergnügt, Manager mit Spitzenverdienst, die trotz guter Unternehmenszahlen tausende von Mitarbeitern rausschmeißen usw. usw. Aber eine wirkliche Entrüstung über die “moralische Schieflage” heutzutage wird es wohl nicht geben. Schade.

  4. Wolfgang on Januar 28th, 2008

    Allein das Wort Absenkung hat mich schon etwas positiver gestimmt, als zuerst vermutet. Natürlich lassen wir uns in den letzten Jahren immer mehr gefallen, aber durch diese Änderungen profitiere ich persönlich, wodurch ich jetzt kein böses Wort darüber verlieren werden.

  5. Markus on Februar 19th, 2008

    Wir lassen uns wirklich deutlich zu viel Gefallen! Sieht man ja derzeit wieder mit dem Steuerskandal, die schaufeln das Geld ins Ausland und wenn ne Razzia dann bei denen durchgeführt wird, haben wir auch noch Mitleid mit denen.

  6. Teutonia on Februar 27th, 2008

    “Ausnahmsweise mal schlechte Neuigkeiten”
    hehe ja so oft passiert das ja nicht ;)
    stimmt zwar das wir uns zu viel gefallen lassen, aber allzu viel möglichkeiten dagegen anzugehen haben wir auchn ich…

  7. Beck on April 2nd, 2008

    Es bleibt doch jedem frei sich anders zu orientieren und seine Konsequenzen draus zu ziehen…

  8. Jens on April 8th, 2008

    Hy,
    wir wussten es doch immer schon, die gesetzliche Rentenversicherung ist nahezu zahlungsunfähig der Staat versucht aus allen Dingen seinen Vorteil zu bekommen, Besteuerung aus Lebensversicherungen, Kapitalerträge, Abgeltungssteuer u.v.m.
    Deshalb sollte jeder für seine Rente eine private Vorsorge abschließen z. B. in Form einer privaten Lebens- oder Rentenversicherung, Immobilien usw.
    Jeder der eine bAV abschließt sollte sich jedoch genauestens über die Vor- und Nachteile, z. B. Betriebswechsel, Arbeitslosigkeit, Hartz IV, Besteuerung in der Ansparphase sowie in Rentenbezugszeit, Restkapital bei Tod u.a. informieren.
    Netten Gruss
    Jens

  9. Axel on April 17th, 2008

    Und wieder ist der Kleine Bürger betroffen. Es geht gar nicht mehr anders. Wenn man überhaupt Geldim Alter haben will, muss man schon früh anfangen zu sparen, denn vom Staat braucht man nichts mehr erwarten.

  10. luisieta on April 17th, 2008

    Freue mich diesen Blog gefunden zu haben, finde die Artikel echt sehr gut geschrieben. Werde mich die nächsten Tage, hier richtig Einlesen und meinen Senf dazu geben. Hoffe, daß noch mehr gute Artikel hier folgen.

  11. Michael on Mai 2nd, 2008

    Gibts auch mal positive Nachrichten oder erwarten uns noch weitere solche Hiobsbotschaften?

  12. Christoff on Juli 8th, 2008

    Neue positive Nachrichten sind in letzter zeit echt rarr geworden. Ich glaube auch das es noch mehr schlechte Nachrichten geben wird.

  13. Bu. on September 23rd, 2008

    Besser wirds nie immer nur schlechter….

  14. Thomas on Oktober 27th, 2008

    Der Staat hat kein Geld und empfiehlt ja selber, eine private Rentenversicherung abzuschliessen. Selbständige haben da auch keine Probleme, aber der Angestellte muss in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dasselbe Geld privat angelegt würde wesentlich höhere Renditen bringen, so dass man sich über “Nullrunden” keine Gedanken machen müsste. Aber so ist es nun einmal…

  15. Martin on Januar 7th, 2009

    Also, wenn man sich hier schon als Spezialist ausgibt, sollte man wissen das Entgelt nicht von Geld kommt. An alle selbsternannten Spezialisten und Besserwisser es heißt Entgeltumwandlung mit “t”.

    Beste Grüße

  16. admin on Januar 19th, 2009

    Herzlichen Glückwunsch an den Martin!

    Er hat warscheinlich als erster und vielleicht auch als einzigster diesen Rechtschreibfehler im Post vom 09.01.08 bemerkt und war sich nicht zu Schade, sich und seine Kompetenz auch sofort mitzuteilen.

    Vielen vielen Dank für deinen Hinweis!

    Vielleicht werden ja noch weitere Fehler auf dieser Seite entdeckt?
    Viel Spass und Erfolg dabei.

  17. Firmenversicherung on Februar 11th, 2009

    Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersvorsorge ist schön und gut, aber gerne fehlt der Hinweis mit der nachgelagerten Besteuerung.

  18. Flug on Februar 13th, 2009

    @Torsten: Es stimmt, wir lassen uns zu häufig viel zu viel gefallen, aber wie lässt sich was ändern? Die meisten sitzen einfach nur rum und lassen es mit sich geschehen und schimpfen. “Man kann ja eh nichts ändern.” Das passiert selbst auf kleiner Ebene, wie Schulen, Vereine oder sogar Onlnecommunities. Wie sollen wir es dann schaffen etwas im Staat zu bewegen?
    Steurverschwendung fängt ja oft schon im kleinen an. Da wird Sache A angeschafft, obwohl jeder vernünftige Mensch weiß, dass Sache B effizienter ist und Sache A veraltet. Aber es wird nicht auf die Stimme der Vernunft gehört, weil B ja etwas teurer ist. Das Ende vom Lied: A ist ineffizient und wird nach kurzer Zeit durch B ersetzt. Eine Verschwendung die nicht sein musste. Es lebe die Bürokratie.

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