Archiv für 'Allgemein' Kategorie

Sichere Geldanlagen? Teil III: Bundeswertpapiere

Als eine der sichersten Anlageformen gelten die Bundeswertpapiere. Bei Bundeswertpapieren tritt der Bund als sicherer Schuldner auf und haftet mit seinen Steuereinnahmen für Bundesschatzbriefe, Bundesobligationen sowie Finanzierungsschätze.

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Sichere Geldanlagen? Teil II: Pfandbriefe

Pfandbriefe sind eine Anleiheform die durch Grundstücke oder Immobilien gedeckt werden. Dabei werden Darlehen auf Hypotheken-, Schiffs- oder Staatskredite aufgenommen. Pfandbriefe haben einen weiteren Vorteil

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Sichere Geldanlagen? Teil I: Investmentfonds

Rund 15 Millionen Deutsche haben Anteile an Investmentfonds. Doch wie sicher ist dieses Geld? Investmentfonds sind eigens abgesichert, alles Geld das in diesen Fonds liegt ist sogenanntes Sondervermögen.

Doch was heißt das?

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Das Geld auf dem Konto ist sicher! Garantieerklärungen für Spareinlagen

Das Geld auf dem Konto ist sicher! Das versprechen die Politiker einiger EU-Mitgliedsstaaten in diesen Tagen, dazu gehören bis jetzt Deutschland, Dänemark, Österreich, Griechenland, Spanien, Portugal, Irland, Großbritannien und Schweden.

Diese unterschiedichen Garantieerklärungen für Spareinlagen sind jedoch nicht ungefährlich.

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Gold als sichere Geldanlage?

Gold. Hier fühlt man sich sicher, der Goldpreis steigt angesichts der aktuellen Finanzkrise immer höher. Denn die Menschen legen zunehmend ihr Geld in Gold an. Doch auf biegen und brechen momentan bei einem sehr hohen und noch weiter steigendem Goldpreis in Gold anzulegen ist nur wenig empfehlenswert.

Denn der Goldpreis ist aktuell auf einem Höchststand wie es ihn seit 28 Jahren nicht gab.

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Beitragsbemessungsgrenze 2008

Ab diesem Jahr gelten wieder neue Beitragsbemessungsgrenzen die allerdings noch die Zustimmung vom Bundesrat brauchen. Die Angabe erfolgt also unter Vorbehalt.

Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung / Pflegeversicherung
Versicherungspflichtgrenze:
Ost und West: 4.012,50,- € pro Monat bzw. 48.150,- € pro Jahr

Beitragsbemessungsgrenze:
Ost und West: 3.600,- € pro Monat bzw. 43.200,- € pro Jahr

Um in die private Krankenversicherung wechseln zu können muss man seit dem 01.01.2008 die Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten haben.
Diese Änderung betrifft, bis auf wenige Ausnahmen, nicht die: Selbständigen, Freiberufler und Beamte bei diesen Personengruppen ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung unabhängig vom Einkommen weiterhin möglich.

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Versicherungsvertragsgesetz VVG 2008

Am 1. Januar 2008 tritt die Reform des Versicherungsvertragsrechts in Kraft. Das neue Recht gilt für alle ab dem 1. Januar 2008 geschlossenen Versicherungsverträge. Auf laufende Verträge kann bis zum 31. Dezember 2008 altes Recht angewendet werden.

Nachtrag:

die Inhalte des neuen ab 01.01.2008 geltenden Versicherungsvertragsgesetzes VVG zum nachlesen
Bundesministerium der Justiz

oder hier Deutsche Versicherungsakademie DVA

breite Aufklärung von 8,4 Mio. Privatversicherten

Nachfolgend die aktuelle Pressemitteilung des PKV-Verbandes:

PKV kündigt breite Aufklärung ihrer 8,4 Mio. Privatversicherten an

Zu dem heute vorgelegten Referentenentwurf zur Gesundheitsreform erklärt der Vorsitzende des PKV-Verbandes Reinhold Schulte:

In ihrem Bestreben, um jeden Preis einen politischen Kompromiss für die Gesundheitsreform zu finden und damit die Fortsetzung der Großen Koalition nicht zu gefährden, will die Bundesregierung nach dem vorliegenden Referentenentwurf die fatale Entscheidung treffen, die Privatversicherten mit dramatischen Beitragssteigerungen zu belasten. Sie plant Eingriffe, die das funktionierende Sicherungssystem der PKV aushöhlen werden:

Die heute privat Versicherten sollen einen Basistarif mit gesetzlich vorgeschriebenen, nicht kostendeckenden Höchstpreisen subventionieren.

Der Referentenentwurf fordert geradezu zum Vorteilshopping zu Lasten der PKV-Versicherten heraus, indem beispielsweise Nichtversicherte jederzeit wieder in den Basistarif zurückkehren können und der Selbstbehalt gemß der erwarteten Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen optimiert werden kann. Solche Anreize zur individuellen Vorteilsmaximierung auf Kosten der Versichertengemeinschaft hält kein Versicherungssystem aus.

Die heute schon Versicherten sollen gezwungen werden, die Beibehaltung der Rechte aus den Alterungsrückstellungen bei Unternehmenswechsel nachzufinanzieren egal, ob sie wechseln wollen oder nicht. Allein der daraus resultierende Beitragsanstieg beläuft sich laut Bundesfinanzministerium auf bis zu 36 Prozent und müsste vor allem von den Nicht-Wechslern finanziert werden.

Die Bundesregierung soll eine Rechtsverordnungskompetenz für die konkrete Ausgestaltung des PKV-Basistarifs erhalten. Damit schafft sie die Voraussetzungen für eine künftig staatsgelenkte PKV, aus der mit wenigen Folgeeingriffen eine GKV gemacht werden kann. Damit wäre dann die Bürgerversicherung umgesetzt.

Nach dem mehrmals verschobenen Start des äußerst umstrittenen Gesundheitsfonds auf das Jahr der nächsten Bundestagswahl muss man sich die Frage stellen, welche der Reformmaßnahmen auch tatsächlich wie geplant umgesetzt werden. Da die Änderungen zur PKV dagegen schon 2008 in Kraft treten sollen, liegt die Vermutung nahe, dass das nachhaltigste Ergebnis dieser Gesundheitsreform vor allem die faktische Abschaffung der PKV sein wird.

Die Bundesregierung ignoriert die verfassungsrechtlichen Grenzen dieser Eingriffe. Der Referentenentwurf bestätigt unsere Befürchtungen, dass die Bundesregierung sich für den Weg in Gleichmacherei und Staatsmedizin entschieden hat. Wir werden unsere Versicherten ab heute in einer umfassenden Kampagne über die Konsequenzen der geplanten Regelungen der Großen Koalition aufklären. Die Bundesregierung muss sich auf eine Klagewelle der Versicherten und der Unternehmen einstellen. so Schulte.

Neue Beitragsbemessungs- und Pflichtversicherungsgrenzen

In der Sitzung des Bundestages am 9. Oktober 2006 hat der Bundestag die Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2007 festgesetzt.

Die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung bleibt in den alten Bundesländern gleich. Sie beträgt, 63.000,00 Euro pro Jahr. In den neuen Bundesländern steigt die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung auf 54.600,00 Euro.

Die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) wird für das Jahr 2007 auf 47.700,00 Euro festgelegt.

Durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze kommt es in der gesetzlichen Krankenversicherung zu einer Mehrbelastung, da mehr an Beitrag zu bezahlen ist. Freiwillig Versicherte sollten prüfen, ob der Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung möglich ist. Durch den Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung lassen sich oft einige hundert Euro, in machen Fällen sogar einige tausend Euro Beitrag im Jahr einsparen.

Versicherungssteuererhöhung 2007

Zum 1. Januar steigt wie die Mehrwertsteuer auch die Versicherungssteuer von 16 auf 19 Prozent. Die komplette Versicherungssteuer führen die Versicherer an die Finanzämter ab.

Lediglich die Lebens- und Rentenversicherungen sowie die Krankenversicherungen sind hiervon ausgenommen. Auf diese Versicherungsarten entfällt keine Versicherungssteuer. Durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer wird es jedoch auch indirekt die private und gesetzliche Krankenversichung treffen, da Leistungen der privaten Krankenversichungen auch von der Mehrwertsteuer belastet sind. Beitragserhöhungen für die private Krankenversicherung sind die Folge.

Versicherte sollten ihre bestehenden Sachversicherungen prüfen und erwägen einen anderen Versicherer zu wählen. So lassen sich schnell auch neben der zusätzlichen Belastung durch die Versicherungs- und Mehrwertsteuererhöhung auch sonst manch Euro einfach einsparen. Eine vorzeitige Kündigung von Versicherungsverträgen wegen der Versicherungssteuererhöhung ist jedoch ausgeschlossen.