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Beitragsbemessungsgrenze 2008

Ab diesem Jahr gelten wieder neue Beitragsbemessungsgrenzen die allerdings noch die Zustimmung vom Bundesrat brauchen. Die Angabe erfolgt also unter Vorbehalt.

Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung / Pflegeversicherung
Versicherungspflichtgrenze:
Ost und West: 4.012,50,- € pro Monat bzw. 48.150,- € pro Jahr

Beitragsbemessungsgrenze:
Ost und West: 3.600,- € pro Monat bzw. 43.200,- € pro Jahr

Um in die private Krankenversicherung wechseln zu können muss man seit dem 01.01.2008 die Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten haben.
Diese Änderung betrifft, bis auf wenige Ausnahmen, nicht die: Selbständigen, Freiberufler und Beamte bei diesen Personengruppen ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung unabhängig vom Einkommen weiterhin möglich.

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Altersrückstellungen bei der Privaten Krankenversicherung

Mitnahme von Altersrückstellungen bei der Privaten Krankenversicherung

Die Privaten Krankenversicherer protestieren gegen die Gesundheitsreform. So monieren sie besonders dass bei einem Wechsel von einem Versicherer zu einem anderen die Alterungsrückstellungen mitgenommen werden können. Nach Meinung der Privaten Krankenversicherer ist die bisherige Beitragskalkulation dann nicht mehr stimmig. Nach ersten Verlautbarungen von Versicheren ist mit Prämienerhöhungen von bis zu 35 Prozent zu rechnen. Kann dies den Versicherten wirklich zugemutet werden?

In den Tarifen der privaten Krankenversicherung wurde ein sogenannter Stornogewinn der durch austretende Mitglieder und Versicherte im Unternehmen verblieb, jahrzehntelang fest mit einkalkuliert. Diese kamen der Versicherterngemeinschaft zu Gute, welche ihrem Unternehmen die Treue halten. Langjährige Kunden der privaten Krankenversicherer sollten sich gegen die Durchsetzung der neuerlichen Gesundheitsreform wehren und eine entsprechende Eingabe bei ihrem Bundestagsabgeordneten machen. Denn sollte die Reform so durchgesetzt werden lassen sich erhebliche Beitragsanpassungen nicht vermeiden.

beitragsstabile Private Krankenversicherung

Die Beitragsstabilste Private Krankenversicherung aus der Vielzahl der Versicherungsgesellschaften herauszufiltern ermöglicht ein Analysetool des rennomierten Software Hauses Morgen und Morgen.

Die Software des Herstellers ermöglicht es u.a. verschiedene private Krankenversicherungen und deren Tarife nicht nur im Beitrag und der Leistung zu vergleichen. Der interessierte Kunde sollte sich bei Interesse mit einem versiertem Versicherungsmakler seines Vertrauens in Verbindung setzen.

Ein Versicherungsmakler ist verpflichtet unter objektiven Kriterien Versicherungsinteressenten zu beraten. Ein Versicherungsmakler ist in der Lage nicht nur verschiedenste Private Krankenversicherungen miteinander zu vergleichen sondern kann diese i.d.R. auch direkt vermitteln. Auch ist dieser verpflichtet auf eventuelle Nachteile bei einem Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung hinzuweisen.

Rabatt in der Privaten Krankenversicherung für eine Mitgliedschaft in einem Fitnesstudio?

Einen Rabatt für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio bietet leider bisher noch keine Private Krankenversicherung an. Jedoch gibt es Tarife in welchem eine Gesundheitsbewußte Lebensweise wie zB. Nichtraucher mit Einhaltung eines bestimmten Bodymaßindexes (BMI), durch einen Rabatt belohnt werden an.

Aber auch ohne Rabatt für die Krankenversicherung kann die Mitgliedschaft in einem Fitnesstudio interessant sein. Jenseits der Struktur klassischer Sportvereine bieten Fitnesstudios eine kollektive und oft unterhaltsame, gesellige Form des Fitnesstraining. Machen Sie doch einfach mal einen Ausflug ins nächst gelegene Studio. Neben einem besserem Wohlbefinden hat so mancher hier auch seinen neuen Partner fürs Leben gefunden.

breite Aufklärung von 8,4 Mio. Privatversicherten

Nachfolgend die aktuelle Pressemitteilung des PKV-Verbandes:

PKV kündigt breite Aufklärung ihrer 8,4 Mio. Privatversicherten an

Zu dem heute vorgelegten Referentenentwurf zur Gesundheitsreform erklärt der Vorsitzende des PKV-Verbandes Reinhold Schulte:

In ihrem Bestreben, um jeden Preis einen politischen Kompromiss für die Gesundheitsreform zu finden und damit die Fortsetzung der Großen Koalition nicht zu gefährden, will die Bundesregierung nach dem vorliegenden Referentenentwurf die fatale Entscheidung treffen, die Privatversicherten mit dramatischen Beitragssteigerungen zu belasten. Sie plant Eingriffe, die das funktionierende Sicherungssystem der PKV aushöhlen werden:

Die heute privat Versicherten sollen einen Basistarif mit gesetzlich vorgeschriebenen, nicht kostendeckenden Höchstpreisen subventionieren.

Der Referentenentwurf fordert geradezu zum Vorteilshopping zu Lasten der PKV-Versicherten heraus, indem beispielsweise Nichtversicherte jederzeit wieder in den Basistarif zurückkehren können und der Selbstbehalt gemß der erwarteten Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen optimiert werden kann. Solche Anreize zur individuellen Vorteilsmaximierung auf Kosten der Versichertengemeinschaft hält kein Versicherungssystem aus.

Die heute schon Versicherten sollen gezwungen werden, die Beibehaltung der Rechte aus den Alterungsrückstellungen bei Unternehmenswechsel nachzufinanzieren egal, ob sie wechseln wollen oder nicht. Allein der daraus resultierende Beitragsanstieg beläuft sich laut Bundesfinanzministerium auf bis zu 36 Prozent und müsste vor allem von den Nicht-Wechslern finanziert werden.

Die Bundesregierung soll eine Rechtsverordnungskompetenz für die konkrete Ausgestaltung des PKV-Basistarifs erhalten. Damit schafft sie die Voraussetzungen für eine künftig staatsgelenkte PKV, aus der mit wenigen Folgeeingriffen eine GKV gemacht werden kann. Damit wäre dann die Bürgerversicherung umgesetzt.

Nach dem mehrmals verschobenen Start des äußerst umstrittenen Gesundheitsfonds auf das Jahr der nächsten Bundestagswahl muss man sich die Frage stellen, welche der Reformmaßnahmen auch tatsächlich wie geplant umgesetzt werden. Da die Änderungen zur PKV dagegen schon 2008 in Kraft treten sollen, liegt die Vermutung nahe, dass das nachhaltigste Ergebnis dieser Gesundheitsreform vor allem die faktische Abschaffung der PKV sein wird.

Die Bundesregierung ignoriert die verfassungsrechtlichen Grenzen dieser Eingriffe. Der Referentenentwurf bestätigt unsere Befürchtungen, dass die Bundesregierung sich für den Weg in Gleichmacherei und Staatsmedizin entschieden hat. Wir werden unsere Versicherten ab heute in einer umfassenden Kampagne über die Konsequenzen der geplanten Regelungen der Großen Koalition aufklären. Die Bundesregierung muss sich auf eine Klagewelle der Versicherten und der Unternehmen einstellen. so Schulte.

Neue Beitragsbemessungs- und Pflichtversicherungsgrenzen

In der Sitzung des Bundestages am 9. Oktober 2006 hat der Bundestag die Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2007 festgesetzt.

Die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung bleibt in den alten Bundesländern gleich. Sie beträgt, 63.000,00 Euro pro Jahr. In den neuen Bundesländern steigt die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung auf 54.600,00 Euro.

Die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) wird für das Jahr 2007 auf 47.700,00 Euro festgelegt.

Durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze kommt es in der gesetzlichen Krankenversicherung zu einer Mehrbelastung, da mehr an Beitrag zu bezahlen ist. Freiwillig Versicherte sollten prüfen, ob der Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung möglich ist. Durch den Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung lassen sich oft einige hundert Euro, in machen Fällen sogar einige tausend Euro Beitrag im Jahr einsparen.

Geld sparen in der privaten Krankenversicherung

Wer privat krankenversichert ist, kann kräftig sparen: durch die Vereinbarung eines höheren Selbstbehaltes, durch Leistungsverzicht oder durch Tarifwechsel. Selbstständige zahlen ihren Beitrag allein - im Gegensatz zu Arbeitnehmern hier übernimmt der Chef fast die Hälfte. Eine höhere Eigenbeteiligung kann sich durchaus lohnen. Wer als Versicherter einen höheren Anteil seiner Krankheitskosten selbst übernimmt, den belohnen die privaten Krankenversicherer mit niedrigeren Beiträgen.

Eine Höhere Selbstbeteiligung auf bis zu 1.000 Euro jährlich rechnet sich meist. Zudem erhalten Leistungsfrei gebliebene Mitglider der privaten Versicherung oft eine Beitragsrückersattung. Also wenn die leistungen im Rahmen der Selbstbeteiligung im Kalenderjahr geblieben sind.

Auch können Sie durch eine Tarifumstellung auf niedrigere Leistungen sparen. Anstatt des Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus und die Chefarztbehandlung auf Standartleistungen umstellen.

Einige Versicherer bieten auch an auf den Zahnschutz zu verzichten. Dies kann durchaus sinnvoll sein, wenn man eh schon die Dritten trägt.

Viele Versicherer bieten oft preiswertere Paralleltarife, mit vergleichbarem Leistungsinhalt wie bei Alttarifen an. Wer bereits Kunde ist, kann dann in einen meist günstigeren Paralleltarif wechseln. Nach § 178 ff. des Versicherungsvertragsgesetzes hat man als Kunde ein Recht auf einen Wechsel.

Doch Vorsicht, oft ist keine Rückkehr mehr zu den alten Tarifen nach einer Umstellung mehr möglich. Am besten man lässt sich durch einen spezialisierten Versicherungsmakler oder einen Versicherungsvertreter der entsprechenden Gesellschaft ausführlich beraten.

Informationen und Beratung zur “private Krankenversicherung

Neue Beitragserhöhung in der Privaten Krankenversicherung unumgänglich?

Durch die neuerliche Gesundheitsreform lassen sich wohl neuerliche Beitragserhöhungen nicht umgehen. Der Gesetzgeber greift erheblich in die Finanzstruktur der PKV ein. Erhebliche Beitragserhöhungen in der PKV werden sich durch die notwendige Finanzierung nicht vermeiden lassen. So werden privat Versicherte wieder einmal kräftig zur Kasse gebeten um Versäumnisse des Gesetzgebers in der Vergangenheit auszugleichen. Privat Krankenversicherte sollten sich gegen die neuerlichen Belastungen der Gesundheitsreform wehren und eine entsprechende Beschwerde beim Bundesministerium für Gesundheit einreichen.

Auszug aus der Pressemitteilung vom 25.10.2006 des Bundesministerium für Gesundheit
Wettbewerb innerhalb der PKV und zwischen GKV und PKV
Die Wechselmöglichkeit von gesetzlicher zu privater Krankenversicherung (PKV) wird verändert. Das spezifische Geschäftsmodell der PKV, das durch geschlechts- und altersbezogene Beiträge sowie die Bildung einer Alterungsrückstellung gekennzeichnet ist, bleibt erhalten. Durch die Portabilitüt der Alterungsrückstellung in der privaten Krankenversicherung im Umfang des Basistarifs sowie die Schaffung eines Basistarifs in der privaten Versicherung werden die Wahl- und Wechselmöglichkeiten der Versicherten verbessert. Dazu sieht der Entwurf im Einzelnen folgende Regelungen vor:

Alle Unternehmen der PKV bieten künftig einen Basistarif an, der sich am Leistungsumfang der GKV orientiert. Der Leistungsumfang des Basistarifs ist bei allen Anbietern gleich. Der Basistarif tritt neben die bestehenden Tarife. Der Basistarif kann mit Zusatzversicherungen desselben oder eines anderen PKV-Unternehmens kombiniert werden. Ein Wechsel in einen der anderen Tarife ist möglich.

Jeder PKV-Versicherte, freiwillig GKV-Versicherte und alle Nichtversicherten, die vormals in der PKV versichert waren oder systematisch der PKV zuzuordnen sind, können in den Basistarif wechseln. Es gelten ein Kontrahierungszwang und das Verbot der Risikoprüfung; um eine nicht behebbare Risikoselektion zu verhindern, wird ein branchenweiter Risikoausgleich eingeführt.

Die Alterungsrückstellung des Basistarifs wird beim Wechsel zwischen PKV-Unternehmen übertragen (Portabilität), eine Auszahlung scheidet aus. Für Versicherungsnehmer, die aus einem anderen Tarif in einen Vollversicherungstarif bei einem anderen PKV-Unternehmen wechseln, wird die vorhandene Alterungsrückstellung höchstens in der Höhe übertragen, die dem Leistungsniveau des Basistarifs entspricht.

Der Beitrag für den Basistarif wird der Höhe nach begrenzt; um die Bezahlbarkeit des Basistarifs zu gewährleisten, darf dessen Beitrag den durchschnittlichen GKV-Höchstbeitrag nicht überschreiten. Würde die Bezahlung eines solchen Beitrags Hilfebedürftigkeit im Sinne von SGB II oder SGB XII auslösen, stellen weitere Regelungen sicher, dass die Betroffenen nicht finanziell überfordert werden.

Voraussetzung für einen Wechsel freiwillig gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer zur PKV ist künftig, dass ihr Arbeitsentgelt in drei aufeinanderfolgenden Jahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten hat. Diese Regelung tritt rückwirkend zum Tag der ersten Lesung in Kraft.

Wichtige Neuigkeit zur Gesundheitsreform!

Laut Informationen aus dem Bundesministerium für Gesundheit wird die Frist für die 3-Jahresfrist auf den 27.10.2006 (1.Lesung im Bundestag) verschoben.

Die geplante gesetzliche Regelung zur Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern lautet:

§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V : Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird.

§ 6 Abs. 1 Nr. 9 SGB V : Arbeiter und Angestellte, die nicht die Voraussetzungen nach Absatz 1 Nr. 1 erfüllen und die am (Einfügen: Tag der ersten Lesung) bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in einer substitutiven Krankenversicherung versichert waren oder die vor diesem Tag die Mitgliedschaft bei ihrer Krankenkasse gekündigt hatten , um in ein privates Krankenversicherungsunternehmen zu wechseln, bleiben versicherungsfrei, solange sie keinen anderen Tatbestand der Versicherungspflicht erfüllen.

Von der 3-Jahres-Regelung sind danach noch die Arbeitnehmer ausgenommen, welche am Tag der 1. Lesung PKV-vollversichert waren oder vor diesem Tag die Mitgliedschaft bei ihrer Krankenkasse rechtswirksam kündigen (spätester Zugang am 26.10.2006). Die Versicherungsfreiheit muss bereits vorliegen.

Es ist schnelles Handeln angeraten! Alle, die noch gewartet haben, haben jetzt noch die Chance, sich privat zu versichern!