breite Aufklärung von 8,4 Mio. Privatversicherten

Nachfolgend die aktuelle Pressemitteilung des PKV-Verbandes:

PKV kündigt breite Aufklärung ihrer 8,4 Mio. Privatversicherten an

Zu dem heute vorgelegten Referentenentwurf zur Gesundheitsreform erklärt der Vorsitzende des PKV-Verbandes Reinhold Schulte:

In ihrem Bestreben, um jeden Preis einen politischen Kompromiss für die Gesundheitsreform zu finden und damit die Fortsetzung der Großen Koalition nicht zu gefährden, will die Bundesregierung nach dem vorliegenden Referentenentwurf die fatale Entscheidung treffen, die Privatversicherten mit dramatischen Beitragssteigerungen zu belasten. Sie plant Eingriffe, die das funktionierende Sicherungssystem der PKV aushöhlen werden:

Die heute privat Versicherten sollen einen Basistarif mit gesetzlich vorgeschriebenen, nicht kostendeckenden Höchstpreisen subventionieren.

Der Referentenentwurf fordert geradezu zum Vorteilshopping zu Lasten der PKV-Versicherten heraus, indem beispielsweise Nichtversicherte jederzeit wieder in den Basistarif zurückkehren können und der Selbstbehalt gemß der erwarteten Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen optimiert werden kann. Solche Anreize zur individuellen Vorteilsmaximierung auf Kosten der Versichertengemeinschaft hält kein Versicherungssystem aus.

Die heute schon Versicherten sollen gezwungen werden, die Beibehaltung der Rechte aus den Alterungsrückstellungen bei Unternehmenswechsel nachzufinanzieren egal, ob sie wechseln wollen oder nicht. Allein der daraus resultierende Beitragsanstieg beläuft sich laut Bundesfinanzministerium auf bis zu 36 Prozent und müsste vor allem von den Nicht-Wechslern finanziert werden.

Die Bundesregierung soll eine Rechtsverordnungskompetenz für die konkrete Ausgestaltung des PKV-Basistarifs erhalten. Damit schafft sie die Voraussetzungen für eine künftig staatsgelenkte PKV, aus der mit wenigen Folgeeingriffen eine GKV gemacht werden kann. Damit wäre dann die Bürgerversicherung umgesetzt.

Nach dem mehrmals verschobenen Start des äußerst umstrittenen Gesundheitsfonds auf das Jahr der nächsten Bundestagswahl muss man sich die Frage stellen, welche der Reformmaßnahmen auch tatsächlich wie geplant umgesetzt werden. Da die Änderungen zur PKV dagegen schon 2008 in Kraft treten sollen, liegt die Vermutung nahe, dass das nachhaltigste Ergebnis dieser Gesundheitsreform vor allem die faktische Abschaffung der PKV sein wird.

Die Bundesregierung ignoriert die verfassungsrechtlichen Grenzen dieser Eingriffe. Der Referentenentwurf bestätigt unsere Befürchtungen, dass die Bundesregierung sich für den Weg in Gleichmacherei und Staatsmedizin entschieden hat. Wir werden unsere Versicherten ab heute in einer umfassenden Kampagne über die Konsequenzen der geplanten Regelungen der Großen Koalition aufklären. Die Bundesregierung muss sich auf eine Klagewelle der Versicherten und der Unternehmen einstellen. so Schulte.

Neue Beitragserhöhung in der Privaten Krankenversicherung unumgänglich?

Durch die neuerliche Gesundheitsreform lassen sich wohl neuerliche Beitragserhöhungen nicht umgehen. Der Gesetzgeber greift erheblich in die Finanzstruktur der PKV ein. Erhebliche Beitragserhöhungen in der PKV werden sich durch die notwendige Finanzierung nicht vermeiden lassen. So werden privat Versicherte wieder einmal kräftig zur Kasse gebeten um Versäumnisse des Gesetzgebers in der Vergangenheit auszugleichen. Privat Krankenversicherte sollten sich gegen die neuerlichen Belastungen der Gesundheitsreform wehren und eine entsprechende Beschwerde beim Bundesministerium für Gesundheit einreichen.

Auszug aus der Pressemitteilung vom 25.10.2006 des Bundesministerium für Gesundheit
Wettbewerb innerhalb der PKV und zwischen GKV und PKV
Die Wechselmöglichkeit von gesetzlicher zu privater Krankenversicherung (PKV) wird verändert. Das spezifische Geschäftsmodell der PKV, das durch geschlechts- und altersbezogene Beiträge sowie die Bildung einer Alterungsrückstellung gekennzeichnet ist, bleibt erhalten. Durch die Portabilitüt der Alterungsrückstellung in der privaten Krankenversicherung im Umfang des Basistarifs sowie die Schaffung eines Basistarifs in der privaten Versicherung werden die Wahl- und Wechselmöglichkeiten der Versicherten verbessert. Dazu sieht der Entwurf im Einzelnen folgende Regelungen vor:

Alle Unternehmen der PKV bieten künftig einen Basistarif an, der sich am Leistungsumfang der GKV orientiert. Der Leistungsumfang des Basistarifs ist bei allen Anbietern gleich. Der Basistarif tritt neben die bestehenden Tarife. Der Basistarif kann mit Zusatzversicherungen desselben oder eines anderen PKV-Unternehmens kombiniert werden. Ein Wechsel in einen der anderen Tarife ist möglich.

Jeder PKV-Versicherte, freiwillig GKV-Versicherte und alle Nichtversicherten, die vormals in der PKV versichert waren oder systematisch der PKV zuzuordnen sind, können in den Basistarif wechseln. Es gelten ein Kontrahierungszwang und das Verbot der Risikoprüfung; um eine nicht behebbare Risikoselektion zu verhindern, wird ein branchenweiter Risikoausgleich eingeführt.

Die Alterungsrückstellung des Basistarifs wird beim Wechsel zwischen PKV-Unternehmen übertragen (Portabilität), eine Auszahlung scheidet aus. Für Versicherungsnehmer, die aus einem anderen Tarif in einen Vollversicherungstarif bei einem anderen PKV-Unternehmen wechseln, wird die vorhandene Alterungsrückstellung höchstens in der Höhe übertragen, die dem Leistungsniveau des Basistarifs entspricht.

Der Beitrag für den Basistarif wird der Höhe nach begrenzt; um die Bezahlbarkeit des Basistarifs zu gewährleisten, darf dessen Beitrag den durchschnittlichen GKV-Höchstbeitrag nicht überschreiten. Würde die Bezahlung eines solchen Beitrags Hilfebedürftigkeit im Sinne von SGB II oder SGB XII auslösen, stellen weitere Regelungen sicher, dass die Betroffenen nicht finanziell überfordert werden.

Voraussetzung für einen Wechsel freiwillig gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer zur PKV ist künftig, dass ihr Arbeitsentgelt in drei aufeinanderfolgenden Jahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten hat. Diese Regelung tritt rückwirkend zum Tag der ersten Lesung in Kraft.