Beitragsbemessungsgrenze 2008

Ab diesem Jahr gelten wieder neue Beitragsbemessungsgrenzen die allerdings noch die Zustimmung vom Bundesrat brauchen. Die Angabe erfolgt also unter Vorbehalt.

Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung / Pflegeversicherung
Versicherungspflichtgrenze:
Ost und West: 4.012,50,- € pro Monat bzw. 48.150,- € pro Jahr

Beitragsbemessungsgrenze:
Ost und West: 3.600,- € pro Monat bzw. 43.200,- € pro Jahr

Um in die private Krankenversicherung wechseln zu können muss man seit dem 01.01.2008 die Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten haben.
Diese Änderung betrifft, bis auf wenige Ausnahmen, nicht die: Selbständigen, Freiberufler und Beamte bei diesen Personengruppen ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung unabhängig vom Einkommen weiterhin möglich.

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Neue Beitragsbemessungs- und Pflichtversicherungsgrenzen

In der Sitzung des Bundestages am 9. Oktober 2006 hat der Bundestag die Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2007 festgesetzt.

Die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung bleibt in den alten Bundesländern gleich. Sie beträgt, 63.000,00 Euro pro Jahr. In den neuen Bundesländern steigt die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung auf 54.600,00 Euro.

Die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) wird für das Jahr 2007 auf 47.700,00 Euro festgelegt.

Durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze kommt es in der gesetzlichen Krankenversicherung zu einer Mehrbelastung, da mehr an Beitrag zu bezahlen ist. Freiwillig Versicherte sollten prüfen, ob der Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung möglich ist. Durch den Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung lassen sich oft einige hundert Euro, in machen Fällen sogar einige tausend Euro Beitrag im Jahr einsparen.