Ab diesem Jahr gelten wieder neue Beitragsbemessungsgrenzen die allerdings noch die Zustimmung vom Bundesrat brauchen. Die Angabe erfolgt also unter Vorbehalt.
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung / Pflegeversicherung
Versicherungspflichtgrenze:
Ost und West: 4.012,50,- € pro Monat bzw. 48.150,- € pro Jahr
Beitragsbemessungsgrenze:
Ost und West: 3.600,- € pro Monat bzw. 43.200,- € pro Jahr
Um in die private Krankenversicherung wechseln zu können muss man seit dem 01.01.2008 die Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten haben.
Diese Änderung betrifft, bis auf wenige Ausnahmen, nicht die: Selbständigen, Freiberufler und Beamte bei diesen Personengruppen ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung unabhängig vom Einkommen weiterhin möglich.
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